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Sichtbar: "Küstenwache"

Beschriftung "Küstenwache" für Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei See
(ots/bbs) Der Schriftzug "Küstenwache" an den größeren Einsatzschiffen der Bundespolizei See, wie der BP 22 "Neustrelitz" aus Neustadt in Holstein oder der BP 21 "Bredstedt" aus Warnemünde sind ein vertrauter Anblick. Als erstes der kleineren Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei See erhielt nun auch BP 65 "Rhön 2" in der Schiffswerft Barth GmbH die Beschriftung "Küstenwache".

Obwohl die kleineren Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei bereits seit 2008 ihren Dienst im Netzwerk der mit Küstenwachaufgaben betrauten Behörden verrichten, fehlten bisher die optischen Erkennungsmerkmale. Den Schriftzug sollen nun auch alle übrigen vier Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei bis Ende 2011 erhalten.

Bei der BP 65 "Rhön 2", welches als letztes von fünf Kontroll- und Streifenbooten am 26.6.2008 in Dienst gestellt wurde, handelt es sich um ein 21 Meter langes Boot mit einer maximalen Geschwindigkeit von 23 Knoten.

Die "Rhön 2" mit ihren vier Schwesternbooten BP 61 "Prignitz", BP 62 "Uckermark", BP 63 "Altmark" und BP 64 "Börde" gehören zu den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein und in Warnemünde. Sie sind entlang der gesamten Ostseeküste stationiert und versehen ihren Dienst in den Küstengewässern der Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Vorrangig nehmen sie dabei grenzpolizeiliche Aufgaben wahr.

Optische Erkennungsmerkmale der Schiffe und Boote der Küstenwache sind der an der Bordwand befindliche weiße Schriftzug "Küstenwache", die Schwarz-Rot-Gold-Kennzeichnung am Schiffsrumpf, sowie das Wappen der Küstenwache.

Zu dem Netzwerk der mit Küstenwachaufgaben betrauten Behörden des Bundes, welches am 1.7.1994 ins Leben gerufen wurde, gehören die Vollzugskräfte des Bundes auf See, wie die Bundespolizei See, der Zoll, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und der Fischereischutz. Sie sind zuständig für den maritimen Umweltschutz, die Gewährleistung der Leichtigkeit und Sicherheit im Schiffsverkehr, den Fischereischutz, die Überwachung der Zollgrenzen und den polizeilichen Grenzschutz.

Link: www.bundespolizei.de


Geschrieben von ots
Kategorie: Seefahrt - Nachrichten
Veröffentlicht: 16. September 2011
Zugriffe: 2760
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