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Hühnerkäfige noch bis 2035?

Kritik am Tierschutzpaket der Bundesministerin Ilse Aigner
(ots) Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Klage der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Verordnung für die Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen am 12.10.2010 für nichtig erklärt. Eine Neuregelung muss bis zum 31.3.2012 erfolgen. Dem will die Bundesregierung am kommenden Freitag, den 23.09.2011 mit ihrem neuen Verordnungsentwurf Rechnung tragen, der im Bundesrat zur Abstimmung steht. Danach plant das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) eine Verlängerung der Käfighaltung noch bis 2035. Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben bereits Änderungsanträge eingereicht. Eine Frist bis 2035 stößt auf scharfe Kritik. Für das groß angekündigte Tierschutzpaket von Bundesministerin Ilse Aigner ist das kein angemessener Start und eine Ohrfeige für den Tierschutz, stellt der Deutsche Tierschutzbund fest.

"Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes beinhaltet der sogenannte Bestandsschutz für bestehende Käfiganlagen bis 2035 eine inakzeptabel lange Frist", bewertet Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes den Verordnungsentwurf von Bundesministerin Ilse Aigner und fordert die Länderkammer zum Handeln auf: "Diese Verordnung muss korrigiert werden. Wer der Frist bis 2035 zustimmt, der macht einen Kniefall vor der Eierindustrie und überlässt Millionen von Hühnern einem langen Leidensweg." Die Struktur der Käfigsysteme bietet den Hühnervögeln keine Möglichkeit, auch nur annähernd ihre artgerechten Verhaltensweisen auszuleben. Im Vergleich zu den herkömmlichen Batteriekäfigen haben die Hühner in den Kleingruppenkäfigen gerade knapp die Größe eines Bierdeckels mehr an Platz. "Ein Bestandsschutz von 24 Jahren, von heute an gerechnet, ist weder rechtlich, noch wirtschaftlich begründbar. Investitionen sind bereits nach 8 Jahren abgeschrieben", so Apel.

Im Februar 2011 hatte die Bundesministerin Ilse Aigner ein Tierschutzpaket angekündigt. Darin versprach sie neben dem Ende der Käfighaltung von Legehennen und weiteren Tierschutzmaßnahmen u. a. konkret ein Verbot von Brandzeichen bei Pferden, ein Verbot der Ferkelkastration ohne Betäubung, scharfe Haltungsregeln für Mastkaninchen sowie strengere Regeln für die Wildtierhaltung in Zoos oder Wildgehegen. "Diese Verordnung ist kein angemessener Start eines Tierschutzpakets - ganz abgesehen davon, dass bisher keine konkreten Vorgaben der Bundesministerin auf dem Tisch liegen. Bisher ist es nur bei Ankündigungen geblieben", stellt Apel enttäuscht fest.

Link: www.tierschutzbund.de

Geschrieben von ots
Kategorie: Natur & Umwelt
Veröffentlicht: 24. September 2011
Zugriffe: 3033
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