(hk) Man mag es manchmal nicht mehr glauben, aber die Pressefreiheit ist im Grundgesetz verankert. Dazu ist im § 4 des Landespressegesetztes für Schleswig-Holstein das "Informationsrecht der Presse" vorgeschrieben. Der Paragraph besagt, dass Behörden dazu verpflichtet sind, Anfragen von Journalisten zu beantworten. Die Stadt Preetz, namentlich Bürgermeister Schneider, hat bereits zweifach gegen diesen Paragraphen verstoßen. Am 24. Mai wurde gegen dieses Verhalten beim Hauptausschuss der Stadt Preetz Beschwerde eingelegt. Vier Wochen passiert nicht das Geringste. Erst auf eine neue Anfrage an den Hauptausschuss am 27. Juni wurde reagiert. Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Hans-Jürgen Gärtner (CDU) schreibt: "Nach ausführlicher Stellungnahme des Bürgermeistzers und Beantwortung der Nachfragen des Ausschusses sah dieser keinerlei Veranlassung dienstaufsichtsrechtlich gegen den Bürgermeister vorzugehen." Die Stellungnahme des Bürgermeisters lag dem Schreiben nicht bei. Auch die weiteren Punkte der Beschwerde wurden sang- und klanglos unter den Tisch gekehrt. Gelebte Demokratie und Gesetzestreue.
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